Unabhängige Kfz-Sachverständige · Filderstadt

Unfall gehabt?
Sie wählen den Gutachter. Nicht die Versicherung.

Wir kommen zu Ihnen — im Raum Stuttgart, ohne Werkstattbesuch. Ihr Gutachten liegt in 2–3 Tagen bei allen Beteiligten. Bei unverschuldetem Unfall entstehen Ihnen dabei keine Kosten.

Direkt erreichbar0152 06139844
0 € für Sie als Geschädigten bei unverschuldetem Unfall
2–3 Tage bis das Gutachten bei Ihnen und der Versicherung liegt
23 Orte im Raum Stuttgart — wir kommen zu Ihnen, nicht umgekehrt

Sebastiano + Valmir · Kfz-Sachverständige

01 — Die ersten Minuten

Was Sie jetzt tun sollten

Die Reihenfolge entscheidet später darüber, wie gut Ihr Schaden belegt ist. Arbeiten Sie das hier von oben nach unten ab — Punkt 8 übernehmen wir.

  1. Absichern, dann Menschen

    Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Verletzte zuerst, Blech ist ersetzbar.

  2. Polizei rufen — in diesen Fällen immer

    Bei Personenschaden, Streit über die Schuldfrage, Fahrerflucht, Wildunfall oder Verdacht auf Alkohol und Drogen.

  3. Fotos in dieser Reihenfolge

    Gesamtsituation · Kennzeichen beider Fahrzeuge · Endstand, bevor jemand wegfährt · Schäden aus der Nähe · Bremsspuren · Verkehrszeichen.

  4. Daten tauschen

    Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsschein-Nummer des Unfallgegners.

  5. Zeugen notieren

    Name und Telefonnummer. Sofort an der Unfallstelle — später ist niemand mehr auffindbar.

  6. Nichts unterschreiben

    Kein Schuldanerkenntnis, keine Erklärung des Unfallgegners, kein Formular der gegnerischen Versicherung.

  7. Keinen Gutachter zuweisen lassen

    Sie wählen selbst, wer Ihren Schaden begutachtet. Die Versicherung des Gegners darf Ihnen niemanden vorschreiben.

  8. Uns anrufen — ab hier übernehmen wir

    Wir sichten den Schaden, dokumentieren ihn beweisfest und kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung.

    0152 06139844

02 — Leistungen

Was wir für Sie erstellen

Zwei Kernleistungen, klar getrennt: die Bewertung eines Schadens und die Bewertung eines Fahrzeugs.

Schadensgutachten

Nach einem Unfall: Wir bewerten die entstandenen Kosten und erstellen den Reparaturleitfaden für die Werkstatt — damit alle Schäden vollständig behoben werden und keine versteckten Kosten übrig bleiben. Dazu die Wertminderung Ihres Fahrzeugs und eine begründete, angemessene Entschädigung.

  • Bewertung der entstandenen Kosten
  • Reparaturleitfaden für Werkstätten
  • Berücksichtigung der Wertminderung
  • Grundlage für Ihre Entschädigung

Wertermittlung

Beim Verkauf, bei der Leasingrückgabe oder vor einem Gebrauchtwagenkauf: eine detaillierte Analyse des Fahrzeugzustands — Ausstattung, Wartungsstand, Pflegezustand.

  • Detaillierte Zustandsanalyse
  • Ausstattung, Wartung, Pflege
  • Für Verkauf und Leasingrückgabe
  • Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf

Anwalt für Verkehrsrecht — auf Wunsch inklusive

Wir arbeiten mit der Anwaltskanzlei Gursch zusammen. Wenn Sie möchten, stellen wir den Kontakt her, damit Ihre Ansprüche auch juristisch durchgesetzt werden.

Kontakt aufnehmen

03 — Ablauf

In vier Schritten erledigt

Sie rufen an. Alles andere ist unsere Aufgabe.

  1. Kontaktieren Sie uns

    Schicken Sie uns unverbindlich eine Nachricht oder rufen Sie uns an — wir beraten Sie gerne.

  2. Wir kommen zu Ihnen

    Kein Werkstattbesuch notwendig. Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren.

  3. Gutachten­erstellung

    Wir dokumentieren den Schaden und sammeln alle Informationen, die für Ihr Gutachten benötigt werden.

  4. Wir leiten es weiter

    Das Gutachten geht an Sie und an die gegnerische Versicherung — Sie müssen nichts mehr tun.

04 — Inhalt

Was in Ihrem Gutachten steht

Die Begriffe, um die es nach einem Unfall wirklich geht — und die in einem Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht vorkommen.

Wiederbeschaffungs­wert
Was ein vergleichbares Fahrzeug — gleicher Typ, gleiches Alter, gleicher Zustand, gleiche Laufleistung — zum Unfallzeitpunkt auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt gekostet hätte.
Restwert
Was Ihr Fahrzeug im beschädigten, unreparierten Zustand noch wert ist. Ermittelt über den regionalen Markt — nicht über ein bundesweites Restwertportal der Versicherung.
Wertminderung
Der Wertverlust, der Ihrem Fahrzeug nach einer vollständigen, fachgerechten Reparatur allein deshalb anhaftet, weil es ein Unfallwagen ist. Berechnet nach den etablierten Methoden (u. a. Ruhkopf/Sahm, Marktrelevanz- und Faktorenmethode) — die Ergebnisse unterscheiden sich, deshalb gehört die Methode ins Gutachten.
Nutzungsausfall
Eine Entschädigung pro Tag ohne Fahrzeug, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter; Gerichte orientieren sich üblicherweise an der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch.
Reparatur- und Wieder­beschaffungs­dauer
Wie lange die Reparatur bzw. die Ersatzbeschaffung dauert. Diese Angabe ist die Rechengrundlage für Ihren Nutzungsausfall — fehlt sie, fehlt Ihnen Geld.
Wirtschaftlicher Total­schaden
Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, gilt eine Reparatur grundsätzlich als wirtschaftlich unzumutbar. Reparieren Sie trotzdem fachgerecht nach Gutachtenvorgabe und fahren das Fahrzeug weiter, kann die Reparatur dennoch abgerechnet werden — die Voraussetzungen klären wir mit Ihnen im Einzelfall.

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält keinen dieser Punkte. Er beziffert die Reparatur — nicht Ihren Schaden.

05 — Kosten

Bei unverschuldetem Unfall:
0 € für Sie.

Die Kosten für das Gutachten sind Teil Ihres Schadens. Wer den Schaden verursacht hat, muss ihn ersetzen — das ergibt sich aus § 249 BGB. Deshalb rechnen wir im Haftpflichtfall direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, und Sie gehen nicht in Vorleistung.

Unverschuldeter UnfallDie gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten.
0 € für Sie
Teilschuld / MithaftungDie Kosten werden anteilig nach der Haftungsquote geteilt — wie der übrige Schaden auch.
anteilig
Kleiner Schaden (Bagatellbereich)Bei sehr geringen Schäden erstatten Versicherungen häufig nur einen Kostenvoranschlag. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht — die Gerichte bewegen sich in der Praxis etwa zwischen 750 € und 1.000 € Reparaturkosten. Rufen Sie an, wir sehen uns das vorher an.
im Einzelfall
KaskoschadenHier gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung. Was möglich ist, sagen wir Ihnen offen — bevor etwas beauftragt wird.
nach Vertrag

Unsicher, wer schuld ist?

Rufen Sie an. Zwei Minuten am Telefon reichen meist, um zu klären, welcher der vier Fälle Ihrer ist.

0152 06139844

06 — Unabhängigkeit

Wer den Gutachter
beauftragt, zählt

Beide erstellen ein Gutachten nach denselben fachlichen Regeln. Der Unterschied liegt nicht in der Methode, sondern im Auftragsverhältnis — und das ist keine Meinung, sondern nachlesbar.

  Gutachten über SeVa Gutachter der gegnerischen Versicherung
Beauftragt vonIhnender Versicherung des Unfallgegners
Vertragspartner istSiedie Versicherung
Wir sind Ihnen gegenüber verpflichtetja — Sie sind unser Auftraggebernein — Auftraggeber ist die Versicherung
Sie bestimmen, wer begutachtetja, nach § 249 BGBSie müssen ihn nicht akzeptieren
Kosten für Sie im Haftpflichtfall0 €0 €

Welche Punkte ein Schadensgutachten enthält, steht weiter oben unter „Was in Ihrem Gutachten steht". Wer das Gutachten beauftragt, entscheidet darüber, wessen Interesse bei der Bewertung dieser Punkte im Vordergrund steht. Diese Entscheidung liegt bei einem unverschuldeten Unfall bei Ihnen.

Die Versicherung hat schon einen Gutachter geschickt?

Rufen Sie trotzdem an. Wir sehen uns an, was dort bewertet wurde — und was nicht.

Zweitmeinung anfragen

07 — Die Menschen

Die zwei, die kommen

Kein Callcenter, kein wechselnder Subunternehmer. Aus Sebastiano und Valmir wurde SeVa — und einer von uns beiden steht bei Ihnen am Fahrzeug.

Valmir Dana, Geschäftsführer von SeVa Gutachten

Valmir Dana

Geschäftsführer

  • Kfz-Mechatroniker
  • Industriemeister
  • Geprüfter Kfz-Sachverständiger
0152 06139844
Sebastiano Balsamo, Geschäftsführer von SeVa Gutachten

Sebastiano Balsamo

Geschäftsführer

  • Kfz-Mechatroniker
  • Industriemeister
  • Geprüfter Kfz-Sachverständiger
0152 58734188

Zwei Sachverständige mit identischer Qualifikation heißt in der Praxis: Sie haben zwei Nummern, unter denen Sie es versuchen können — und im Zweifelsfall schaut ein zweites Paar Augen auf Ihren Schaden.

08 — Einsatzgebiet

Wo wir hinkommen

Von Filderstadt aus im gesamten Raum Stuttgart. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem.

Umrisskarte der Kernregion um Stuttgart mit den angrenzenden Landkreisen
Die Kernregion. Darüber hinaus fahren wir auf Anfrage.
  • Stuttgart
  • Bad Cannstatt
  • Esslingen
  • Filderstadt
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Ostfildern
  • Vaihingen
  • Nürtingen
  • Aichtal
  • Metzingen
  • Reutlingen
  • Tübingen
  • Renningen
  • Leonberg
  • Ditzingen
  • Rutesheim
  • Weissach
  • Böblingen
  • Sindelfingen
  • Weil der Stadt
  • Magstadt
  • Calw
  • Herrenberg

09 — Häufige Fragen

Was uns am Telefon
am häufigsten gefragt wird

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie, wer Ihren Schaden begutachtet. Grundlage ist Ihr Anspruch auf Schadensersatz nach § 249 BGB — die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Sachverständigen aufdrängen.

Was kostet mich das Gutachten wirklich?

Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Gutachterkosten gehören zu Ihrem Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen. Bei Teilschuld wird anteilig geteilt, bei Kaskoschäden gelten Ihre Versicherungsbedingungen — was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen vorab am Telefon.

Wie schnell kommen Sie, und wann habe ich das Gutachten?

Wir kommen schnellstmöglich zu Ihnen — nach Hause, in die Werkstatt oder an die Unfallstelle. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 2–3 Tagen bei Ihnen und bei der gegnerischen Versicherung.

Muss ich in eine Werkstatt fahren?

Nein. Wir sind mobil unterwegs und begutachten das Fahrzeug dort, wo es steht. Ein Werkstattbesuch ist für das Gutachten nicht notwendig.

Was brauche ich für den Termin?

Fahrzeugschein, Ihre Fotos von der Unfallstelle, die Daten des Unfallgegners und — falls vorhanden — das polizeiliche Aktenzeichen. Fehlt etwas, ist das kein Problem; wir klären es im Nachgang.

Was ist Wertminderung?

Der Wertverlust, der Ihrem Fahrzeug trotz vollständiger, fachgerechter Reparatur bleibt, weil es nun ein Unfallwagen ist. Beim Verkauf zahlen Käufer dafür weniger — dieser Betrag steht Ihnen zu und muss im Gutachten begründet ermittelt werden.

Was ist Nutzungsausfall?

Eine Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten und keinen Mietwagen genommen haben. Die Höhe hängt von Fahrzeugklasse und Alter ab; Gerichte orientieren sich üblicherweise an der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch. Voraussetzung ist eine im Gutachten beziffert Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer.

Lohnt sich ein Gutachten bei einem kleinen Schaden?

Das lässt sich seriös erst nach einem Blick auf das Fahrzeug sagen. Hinter einer kleinen Delle steckt heute oft Sensorik, deren Instandsetzung ein Vielfaches kostet. Bei sehr geringen Schäden erstatten Versicherungen allerdings häufig nur einen Kostenvoranschlag — eine feste gesetzliche Grenze existiert nicht, in der Praxis liegt sie je nach Gericht etwa zwischen 750 € und 1.000 €.

Sie vermitteln einen Anwalt — was kostet der?

Wir arbeiten mit der Anwaltskanzlei Gursch im Bereich Verkehrsrecht zusammen und stellen den Kontakt auf Wunsch her. Bei unverschuldetem Unfall gehören auch die Anwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Die Konditionen im Einzelnen klärt die Kanzlei direkt mit Ihnen.

Bekommt die Versicherung mein Gutachten automatisch?

Ja, wenn Sie es wünschen. Wir leiten das Gutachten an Sie und an die gegnerische Versicherung weiter, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.

10 — Schaden melden

Schreiben Sie uns —
wir rufen zurück

Am schnellsten geht es per Telefon. Wenn Sie gerade nicht telefonieren können oder wollen: vier Felder, und wir melden uns.

Pflichtfelder sind mit * markiert. Wir rufen zurück, sobald einer von uns beiden frei ist.

Sofort erreichbar 0152 06139844
0152 58734188Zweite Direktnummer info@seva-gutachten.deE-Mail
Wiesenstraße 58, 70794 FilderstadtWir kommen zu Ihnen — ein Besuch bei uns ist nicht nötig
Jetzt anrufen — 0152 06139844